Ausschreibung Einzel und Staffel
Datum: 03. August 2025
Veranstalter:
Eventpower GmbH, Fuchsstr. 34, 64291 Darmstadt
Wettkampfort:
Frankfurt am Main, Langener Waldsee (Langen)
Wettkampforgane:
Wettkampfleitung: Eventpower GmbH
Wettkampfgericht: Die am Veranstaltungstag eingesetzten Kampfrichter
Schiedsgericht: Ein Vertreter des Hessischen Triathlon Verbandes, ein Veranstaltervertreter und der Technische Delegierte
DTU-Genehmigungsnummer: 07-25-01-05775
Mitteldistanz Einzel:
2 km Schwimmen / 80 km Radfahren (4 Radrunden) / 20 km Laufen
18 Jahre und älter
Mitteldistanz Staffel:
2 km Schwimmen / 80 km Radfahren (4 Radrunden) / 20 km Laufen
Jahrgang 2011 (Schwimmen) und älter, Jahrgang 2008 (Radfahren) und älter, Jahrgang 2009 (Laufen) und älter
Olympische Distanz:
1501 m Schwimmen / 45 km Radfahren (2 Radrunden) / 10 km Laufen
Jahrgang 2007 und älter
Olympisch Staffel:
1501 m Schwimmen / 45 km Radfahren (2 Radrunden) / 10 km Laufen
Jahrgang 2011 (Schwimmen und Laufen) und älter, Jahrgang 2009 (Radfahren) und älter
Sprint Distanz:
0,75 km Schwimmen / 28 km Radfahren (1 Radrunde) / 5 km Laufen
Jahrgang 2007 und älter
Sprint Staffel:
0,75 km Schwimmen / 28 km Radfahren (1 Radrunde) / 5 km Laufen
Jahrgang 2011 und älter
Jedermann Distanz:
0,4 km Schwimmen / 12 km Radfahren (direkt in die WZ) / 5 km Laufen
Jahrgang 2009 und älter
Jedermann Staffel:
0,4 km Schwimmen / 12 km Radfahren (direkt in die WZ) / 5 km Laufen
Jahrgang 2010 und älter
Swim & Bike (Aquabike) Einzel:
2 km Schwimmen / 80 km Radfahren (4 Radrunden) / 0 km Laufen
Zeitnahme erfolgt mit Radabstieg. danach muss man noch 1km ins Ziel gehen/laufen.
18 Jahre und älter
Organisationsgebühr: (alle Disziplinen insgesamt)
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Parkgebühren:
Es können Parkgebühren in Langen (5€ Samstag, 15€ Sonntag) und beim Parken in der Stadt anfallen. Das Kombiticket für Samstag und Sonntag kostet 15€. Der Parkplatz schließt am Sonntag um 16 Uhr.
Zeitmessung:
Datasport Germany GmbH
Online Anmeldeschluss:
Ende der Option „Startunterlagen zuschicken“: 06.07.2025
Ende personalisierte Startnummer: 20.07.2025
genereller Anmeldeschluss: 27.07.2025
DTU Tageslizenz (nur Einzel):
Mitteldistanz: € 22.- für Starter ohne gültigen DTU Starterpass (davon gehen 8€ an die DTU und 7€ an den HTV)
Olympische Distanz: € 20.- für Starter ohne gültigen DTU Starterpass (davon gehen 8€ an die DTU und 4€ an den HTV)
Alternativ: Mitgliedschaft bei TriCity Darmstadt e.V.
Teilnehmerlimit:
2500 Gesamtstart:innen auf allen Distanzen
Cut Off:
Mitteldistanz:
- Schwimmen: 75 Minuten
- Friedensbrücke (11 km): 11:30 Uhr
- Rad: 4. Runde Schwanheimer Brücke (km 68): 12:30 Uhr
- Laufen: 14:00 Uhr Zielschluss
Olympische Distanz:
- Schwimmen: 60 Minuten
- Friedensbrücke (11 km): 11:30 Uhr
- Rad: 2. Runde Schwanheimer Brücke (33 km): 12:30 Uhr
- Laufen: 14:00 Uhr Zielschluss
Sprint Distanz:
- Schwimmen: 35 Minuten
- Rad: Friedensbrücke (11km): 11:30 Uhr
- Rad: Schwanheimer Brücke (18,5 km): 12:30 Uhr
- Laufen: 14:00 Uhr Zielschluss
Jedermann Distanz:
- Schwimmen: 20 Minuten
- Rad: Friedensbrücke (11km): 09:30 Uhr
- Laufen: 14:00 Uhr Zielschluss
Verwendung des Organisationsbetrag:
- Nutzung des Langener Waldsees am Veranstaltungstag
- Absperrung/Sicherung der Rad-/Laufstrecke
- Zeitmessung mit aktiven Transpondern
- Badekappen, Startnummern, Kleiderbeutel, Beuteltransport
- Duschen, Umkleiden
- Verpflegung vor, während und nach dem Rennen
- Medizinische Betreuung
- externe Dienstleistungen
- Pendelbusse
Preisgelder Mitteldistanz Einzel
- Mann/1. Frau 2000 €
- Mann/2. Frau 1000 €
- Mann/3. Frau 500 €
Preisgelder Olympische Distanz Einzel
- Mann/1. Frau 1000 €
- Mann/2. Frau 750 €
- Mann/3. Frau 300 €
Das Preisgeld wird nur ausgezahlt, wenn die Gewinner:innen bei der Siegerehrung anwesend sind. Zeiten Siegerehrung siehe „Zeitplan“.
Neoprenverbot:
Bezüglich Neoprenverbot halten wir uns an die DTU-Sportordnung
- Jedermann, Sprint:
- 14,0 – 15,9°: Neoprenpflicht
- 16,0 – 21,9°: Neopren kann getragen werden
- >= 22,0°: Neoprenverbot
- Olympisch, Mittel:
- 14,0 – 15,9°: Neoprenpflicht
- 16,0 – 24,5°: Neopren kann getragen werden
- >= 24,6°: Neoprenverbot
Radschuhe:
Wie in den letzten Jahren auch, sind die Radschuhe entweder am Pedal eingeklickt und werden beim Radfahren angezogen oder werden im Wechselbeutel aufbewahrt und im Umkleidebereich angezogen. Sie dürfen nicht neben dem Rad stehen und dort angezogen werden.
Zeitstrafen:
Zulassungskriterien:
- Alle Rennen sind für Jedermann offen, sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
- Für die Ausrüstung gelten grundsätzlich die Bestimmungen der DTU Sportordnung.
- Alle Teilnehmer:innen sind selbst für die technische Sicherheit ihrer Ausrüstung verantwortlich.
- Alle Teilnehmer:innen sind selbst dazu verpflichtet ihre Startnummer am Wettkampftag auf dem Handrücken zu haben.
Wettkampfanforderungen:
Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Ligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.
Die Wettkampfordnung und andere Bestimmungen finden Sie unter: www.dtu-info.de.
- Verboten sind Hilfsmittel wie z.B. Flossen, Handschuhe, Socken (beim Schwimmen), Paddles, Schnorchel.
- Kompressionskleidung ist erlaubt. Bei Neoverbot dürfen auch die Körperteile ab Ellenbogen und Knie nicht bedeckt sein.
- Athlet:innen dürfen während des Wettkampfes keine Kommunikationsgeräte wie Mobiltelefone, Smart Watches oder Funkgeräte in einer Art und Weise benutzen, die sie vom Wettkampfgeschehen ablenken. „Vom Wettkampfgeschehen ablenken“ beinhaltet – ist jedoch nicht begrenzt auf – Telefonieren, Senden und Empfangen von Textnachrichten, Abspielen von Musik, Verwendung sozialer Medien sowie Fotografieren. Das regelwidrige Benutzen von Kommunikationsgeräten wird mit Disqualifikation geahndet.
Wertung Einzelwettbewerb:
Neben der Gesamtwertung werden Altersklassen getrennt nach Geschlecht geehrt.
AK 16-17 (nur Jedermann-Rennen), AK 18-19, AK 20, AK 25, AK 30, AK 35, AK 40, AK 45, AK 50, AK 55, AK 60, AK 65, AK 70, AK 75, AK 80 (jeweils getrennt nach Geschlecht m/w)
Wertung Staffel:
Der Staffel-Triathlon hat keine Jahrgangswertung. Die schnellsten drei Staffeln werden geehrt.
Anmeldung:
Die Anmeldung ist nur online über die Homepage: www.frankfurt-city-triathlon.de möglich.
Anmeldung unter falschem Namen ist grob unsportlich und bedingt einen sofortigen Ausschluss. Damit darf im Gegensatz zur Disqualifikation der Athlet / die Athletin den Wettkampf nicht beenden. Dies ist aus Versicherungs- und Haftungsgründen erforderlich.
Wir berufen uns dabei auf die Sportordnung der DTU: http://www.triathlondeutschland.de/
Zusätzlich Link auf nach Stichworten durchsuchbare Sportordnung:
www.triathlondeutschland.de/verband/dokumente-ordnungen/sportordnung
Rücktritt:
Innerhalb von 7 Tagen nach der Onlineanmeldung können Teilnehmer:nnen kostenfrei von ihrem Startplatz zurücktreten. Dazu ist eine Abmeldung per Mail ( anmeldung@frankfurt-city-triathlon.de) nötig.
Eine Abmeldung nach Anmeldeschluss ist nicht möglich, auch wenn die 7 Tage Rückgabefrist noch nicht abgelaufen ist.
Das Startplatz-Umbuchungs-Recht gibt dir die Möglichkeit, dass du deinen Startplatz aus gesundheitlichen Gründen auf nächstes Jahr umbuchen kannst.
Bei Abschluss eines Startplatz-Umbuchungs-Recht gelten folgende Bedingungen:
- Das Startplatz-Umbuchungs-Recht kostet 10% vom Startgeld.
- Bei Vorlage eines ärztlichen Attest per Email bis Donnerstag, den 25.07.2024 um 21 Uhr besteht die Möglichkeit, seinen Startplatz um 1 Jahr verschieben zu können. Das ärztliche Attest muss mindestens das Datum der Veranstaltung umfassen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Frankfurt City Triathlon
§1 Voraussetzungen
- Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet und akkreditiert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des Frankfurt City Triathlon ist.
- Zugelassen sind für die Mittel-, Olympische – und Sprint Distanz alle älter 18 Jahre. Für den Jedermann Triathlon 15 Jahre und älter. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die unterschriebene Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
- Jeder Teilnehmer muss an einer der drei Wettkampfbesprechungen teilnehmen oder sich die Online-Dokumente gründlich durchlesen. Bitte beachten Sie insbesondere die Hinweise auf die besonderen Gefahrenstellen.
§2 Obliegenheiten
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen. Er hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während des Radrennens einen Helm tragen, der den DTU-Bestimmungen entspricht.
- Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters und den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder eine Disqualifikation jeder Zeit vorzunehmen.
- Der Zeitmesstransponder ist nach dem Rennen beim Rad Check-Out zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe des Transponders erhebt der Veranstalter eine Gebühr in Höhe von 35,00 €. Diese wird dem Teilnehmer nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
§3 Vertragsschluss
- Die Anmeldung, die die verbindliche Zusage des Teilnehmers an der Veranstaltung darstellt, ist nur über das Anmeldeformular der ONLINE-Anmeldung unter www.frankfurt-city-triathlon.de möglich.
- Jeder Teilnehmer kann nur sich selbst einmal anmelden. Doppelte Anmeldungen werden nicht akzeptiert.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer bei der ONLINE-Anmeldung durch ausdrückliches Anklicken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Wettkampfordnung der DTU und das Reglement anerkannt hat und das Startgeld beim Veranstalter eingegangen ist.
§4 Zahlung
- Die Teilnehmer zahlen per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren.
- Wird die Lastschrift mangels Deckung des Kontos oder Widerruf des Teilnehmers (auch später) nicht eingelöst, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit den Kosten des Rücktritts zu belasten. Die durch eine Rücklastschrift entstehenden Kosten, gehen in jedem Fall zu Lasten des Teilnehmers
- Wer wegen der Corona Pandemie seinen Start von dem Jahr 2020 auf 2021 übertragen hat, verzichtet auf die Option einer Erstattung seiner Startgebühr.
§5 Akkreditierung
- Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen bei der Akkreditierung nur gegen Vorlage der Anmeldebestätigung und seines Personalausweises. Ist ein Teilnehmer verhindert so kann er per Vollmacht die Startunterlagen von einer anderen Person abholen lassen.
- Teilnehmer mit einer eigenen DTU-Lizenz, deren Nummer sie bei der Onlineanmeldung angegeben haben, legen diese Lizenz beim Abholen der Startunterlagen vor. Fehlt die Lizenz ist der Teilnehmer verpflichtet eine DTU-Tageslizenz in Höhe von 20 € zu erwerben (Mitteldistanz 22 €). Die Tageslizenz wird Inkasso an die DTU gezahlt.
- Am Eventtag erfolgt keine Ausgabe der Startunterlagen mehr.
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Starunterlagen direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
§6 Rücktritt
- Ein kostenfreier Rücktritt ist innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung möglich.
- Eine Abmeldung nach Anmeldeschluß ist nicht möglich, auch wenn die 7 Tage Rückgabefrist noch nicht abgelaufen ist.
- Die weiteren Abmeldemöglichkeiten sind den Ausschreibungen zu entnehmen.
§7 Ausfall der Veranstaltung / Nichtantreten
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise und Hotelkosten. Bei Nichtantreten verfällt jeglicher Anspruch. Gleiches gilt, wenn die Veranstaltung durch eine nicht erfolgte Genehmigung der zuständigen Behörden abgesagt oder in seiner Form geändert werden muss.
§8 Haftung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.
- Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
- Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhanden kommen oder für andere abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalter, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungshilfen beruht. Sie sollte daher gegen Diebstahl versichert sein.
- Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
- Das Benutzen der Duschen in der Fitness First erfolgt auf eigene Gefahr.
§9 Datenerhebung und Datenverwertung
- Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.
- Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten für die Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlich werden dürfen.
- Ferner erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden, einverstanden. Eine Verpflichtung zum Kauf eines solchen Fotos besteht für den Teilnehmer nicht.
- Der Teilnehmer erklärt sich dazu bereit, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten, die von ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, Filme, etc. ohne jegliche Vergütungsansprüche seinerseits zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt vom Veranstalter bis auf Widerruf genutzt werden dürfen.
§10 Wettkampfordnung
Für die Veranstaltung gelten die Wettkampfordnung der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Antidoping-Ordnung, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinordnung. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Regelung als verbindlich an.
§ 11 Änderungsvorbehalt
Der Veranstalter hält sich das Recht vor am Ablauf hinsichtlich der Zeit-, Startgruppeneinteilungen und Streckenführung kurzfristig Änderungen vorzunehmen. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass dies kein Grund zur Kündigung des Vertrages ist.
Veranstalter
Eventpower GmbH
Fuchsstr. 34
64291 Darmstadt